Tarife 2008 Tarife 2009 Tarife 2010 Tarife 2011 Tarife 2012 Tarife 2013 Tarife 2014 Tarife 2015 Tarife 2016 Tarife 2017
Gebühren u. Abgaben - Tarife 2018
Wasserbezugsgebühr:
€ 1,53 exkl. 10% Ust. pro m3
verbrauchtem Wasser
Kanalbenützungsgebühr:
€ 3,75 exkl. 10% Ust. pro m3
verbrauchtem Wasser oder
pauschal, 38 m3
pro Person und Jahr, wenn der Einbau eines
Wasserzählers nicht oder nur schwer möglich ist
Abfallgebühr:
Ab 2017 gibt es eine einheitliche Grundgebühr für
jedes Objekt (Haus) und eine Gebühr, die sich nach der
größe des Abfallbehälters für den
Restmüll richtet. Alle Tarife sind zzgl. 10% Ust.:
Grundgeübhr je Objekt u. Jahr: € 80,-
Jahresgebühr je Abfallbehälter:
60 l € 80,-
90 l € 115,-
120 l € 160,-
240 l € 395,-
770 l € 1.240,-
1100 l € 1.645,-
60 l Abfallsack € 4,60
Weiteres entnehmen Sie bitte der Abfallgebührenordnung
Zählermiete:
€ 11,36 exkl. 10% Ust. pro Zähler und Jahr
Grundsteuer:
Als Grundsteuer wird das 5-fache des Messbetrages jährlich
eingehoben. Der Messbetrag findet sich auf dem Einheitswertbescheid
Hundeabgabe:
€ 20,- pro Hund und Jahr
Anschlussgebühren
Anschluss
an das gemeindeeigene Wasserleitungsnetz:
€ 13,15 exkl. 10% Ust. pro m2
verbauter Fläche und
Geschoss (Erdgeschoss, Obergeschoss/e). Bei Keller und Dachgeschossen
wir nur die Fläche jener Räume gerechnet, die
für Wohn-,
Geschäfts- oder Betriebszwecke benützbar ausgebaut
sind. Bei
Garagen wird 50% der Fläche abgezogen. Mindestens werden aber
€ 1.972,00 exkl. 10% Ust. berechnet.
Werden unbebaute Grudnstücke an die Wasserleitung
angeschlossen,
beträgt die Anschlussgebühr bis 1.500m2
€ 0,50 je m2
und € 0,30 für jeden weiteren m2,
jeweils exkl. 10% Ust.
Details entnehmen Sie bitte der Wassergebührenordnung
oder Sie erkundigen sich beim Gemeindeamt.
Anschluss
an die Gemeindeeigene Kanalisationsanlage:
€ 21,93 exkl. 10% Ust. pro m2
verbauter Fläche und
Geschoss (Erdgeschoss, Obergeschoss/e). Bei Keller und Dachgeschossen
wir nur die Fläche jener Räume gerechnet, die
für Wohn-,
Geschäfts- oder Betriebszwecke benützbar ausgebaut
sind.
Heiz- und Brennstofflagerräume bleiben
unberücksichtigt,
Waschküchen werden eingerechnet Bei Garagen wird 50% der
Fläche abgezogen.
Mindestens werden aber € 3.290,00 exkl. 10% Ust. berechnet.
Details bzw. mögliche Zu- bzw. Abschläge entnehmen
Sie bitte
der Kanalgebührenordnung
oder Sie erkundigen sich beim Gemeindeamt.