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Gebühren u. Abgaben - Tarife 2015
Wasserbezugsgebühr:
€ 1,64 exkl. 10% Ust. pro m3
verbrauchtem Wasser
Kanalbenützungsgebühr:
€ 3,74 exkl. 10% Ust. pro m3
verbrauchtem Wasser oder
pauschal, 38 m3
pro Person und Jahr, wenn der Einbau eines
Wasserzählers nicht oder nur schwer möglich ist
Abfallgebühr:
Die Abfallgebühr wurde mit Einführung der Biotonne ab
2014 neu geregelt. Es gibt verschiedene
Behältergrößen, nach diesen richtet sich
die Müllgebühr. Die Gebühr gliedert sich in
Grundgebühr und Entleerungsgebühr, wobei die
Grundgebühr etwa 2/3 der gesamten Jahresgebühr
beträgt. In der Jahresgebühr sind die Abholung und
Entsorgung von Restmüll und Biomüll, die Strauch- u.
Grünschnittsammlung, alle Angebote im Rahmen des BAV (MASI,
ASZ, Sperrmüll-, Kunststoff-, Papier- u. Silofoliensammlung,
etc. sowie gesetzliche
Beiträge, die von der Gemeinde im Abfallwesen zu leisten sind
enthalten.
Hier ist die Gesamtgebühr jährlich je
Behältergröße exkl. 10% Ust.
angeführt:
60 l € 125,67
90 l € 155,39
120 l € 192,47
240 l € 386,11
770 l € 1.092,51
1100 l € 1.428,63
60 l Abfallsack € 3,82
Weiteres entnehmen Sie bitte der Abfallgebührenordnung
Zählermiete:
€ 11,36 exkl. 10% Ust. pro Zähler und Jahr
Grundsteuer:
Als Grundsteuer wird das 5-fache des Messbetrages jährlich
eingehoben. Der Messbetrag findet sich auf dem Einheitswertbescheid
Hundeabgabe:
€ 10,- pro Hund und Jahr
Anschlussgebühren
Anschluss
an das gemeindeeigene Wasserleitungsnetz:
€ 12,66 exkl. 10% Ust. pro m2
verbauter Fläche und
Geschoss (Erdgeschoss, Obergeschoss/e). Bei Keller und Dachgeschossen
wir nur die Fläche jener Räume gerechnet, die
für Wohn-,
Geschäfts- oder Betriebszwecke benützbar ausgebaut
sind. Bei
Garagen wird 50% der Fläche abgezogen. Mindestens werden aber
€ 1.899,00 exkl. 10% Ust. berechnet.
Werden unbebaute Grudnstücke an die Wasserleitung
angeschlossen,
beträgt die Anschlussgebühr bis 1.500m2
€ 0,50 je m2
und € 0,30 für jeden weiteren m2,
jeweils exkl. 10% Ust.
Details entnehmen Sie bitte der Wassergebührenordnung
oder Sie erkundigen sich beim Gemeindeamt.
Anschluss
an die Gemeindeeigene Kanalisationsanlage:
€ 21,13 exkl. 10% Ust. pro m2
verbauter Fläche und
Geschoss (Erdgeschoss, Obergeschoss/e). Bei Keller und Dachgeschossen
wir nur die Fläche jener Räume gerechnet, die
für Wohn-,
Geschäfts- oder Betriebszwecke benützbar ausgebaut
sind.
Heiz- und Brennstofflagerräume bleiben
unberücksichtigt,
Waschküchen werden eingerechnet Bei Garagen wird 50% der
Fläche abgezogen.
Mindestens werden aber € 3.169,00 exkl. 10% Ust. berechnet.
Details bzw. mögliche Zu- bzw. Abschläge entnehmen
Sie bitte
der Kanalgebührenordnung
oder Sie erkundigen sich beim Gemeindeamt.